§ Magisches Gesetzbuch §
§1. Der Einsatz eines der drei unverzeihlichen Flüche, Avada Kedavra, der Cruciatus Fluch und der Imperius Fluch, gegen einen Magier, Muggel oder ein Tierwesen stehen unter strengster Bestrafung die dem Magischen Rat und dem Zaubereiministerium zur Verfügung stehen.
§2. Jedem einer Straftat, im Magischen Gesetzbuch niedergeschriebenen Paragraphen in der Magischen Welt und ihr angeschlossenen Schulen und Einrichtungen beschuldigten, egal ob Magier, Muggel oder Tierwesen steht eine Anhörung mit einem Pflicht- oder eigenem Verteidiger vor dem Zaubergamot zu, sofern er das möchte.
§3. Illegales Todessern, d.h. ohne Wissen und Genehmigung des Leiters der Todesserakademie kann mit dem Ausschluss aus der Magischen Welt und allen ihr angehörigen Schulen und Einrichtungen bestrafft werden.
§4. Magische Duelle haben sich immer an die Bestehenden Dueliervorgaben zu halten. Ein Verstoss kann mit dem Ausschluss aus der Magischen Welt, sowie der ihr angeschlossenen Schulen und Einrichtungen betraft werden.
§5. Ausgebildete Auroren dienen zum Schutz aller Mitglieder der Magischen Welt. Sie und die Mitglieder des Zaubergamots sind dazu ermächtigt freien Zutritt zu allen Räumlichkeiten in der Magischen Welt und der ihr angeschlossenen Schulen und Einrichtungen zu erlangen. Bei einem Verstoss gegen das Magische Gesetzbuch sind sie dazu ermächtigt Tatverdächtige in Gewahrsam zu nehmen und bis zu einer Überführung vor dem Zaubergamot zu belassen. Sie sind an ihrer Mission und ihrem offiziellen Badge zu erkennen.
§6. Es steht dem Zaubereiminister, den Schulleitern, den Abteilungsleitern, dem Leiter des Zaubergamot´s sowie allen anderen Ranghohen Mitarbeiter der Magischen Welt frei, in ihren Räumen eigene Regelungen wie etwa das verhalten oder den Tagesablauf zu regeln und bei Verstößen eigenmächtig zu bestraffen, solange dies nicht mit dem Magischen Gesetzbuch in Konflikt gerät.
§7. Innerhalb der gesamten Magischen Welt, sowie der ihr angeschlossenen Schulen und Einrichtungen ist es Pflicht, seinen Missionstext und ein Gruppenbadge nach den Vorgaben zu tragen, um eine Identifizierung zu gewährleisten.
§8. Der Zaubereiminister, das Zaubereiministerium und das Zaubergamot behalten sich vor, im Sinne der Magischen Gemeinschaft Änderungen dieses Gesetzbuches durchzuführen. Einwände dagegen können dem Zaubereiministerium vorgetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bela-nbg (Zaubereiminister)
§1. Der Einsatz eines der drei unverzeihlichen Flüche, Avada Kedavra, der Cruciatus Fluch und der Imperius Fluch, gegen einen Magier, Muggel oder ein Tierwesen stehen unter strengster Bestrafung die dem Magischen Rat und dem Zaubereiministerium zur Verfügung stehen.
§2. Jedem einer Straftat, im Magischen Gesetzbuch niedergeschriebenen Paragraphen in der Magischen Welt und ihr angeschlossenen Schulen und Einrichtungen beschuldigten, egal ob Magier, Muggel oder Tierwesen steht eine Anhörung mit einem Pflicht- oder eigenem Verteidiger vor dem Zaubergamot zu, sofern er das möchte.
§3. Illegales Todessern, d.h. ohne Wissen und Genehmigung des Leiters der Todesserakademie kann mit dem Ausschluss aus der Magischen Welt und allen ihr angehörigen Schulen und Einrichtungen bestrafft werden.
§4. Magische Duelle haben sich immer an die Bestehenden Dueliervorgaben zu halten. Ein Verstoss kann mit dem Ausschluss aus der Magischen Welt, sowie der ihr angeschlossenen Schulen und Einrichtungen betraft werden.
§5. Ausgebildete Auroren dienen zum Schutz aller Mitglieder der Magischen Welt. Sie und die Mitglieder des Zaubergamots sind dazu ermächtigt freien Zutritt zu allen Räumlichkeiten in der Magischen Welt und der ihr angeschlossenen Schulen und Einrichtungen zu erlangen. Bei einem Verstoss gegen das Magische Gesetzbuch sind sie dazu ermächtigt Tatverdächtige in Gewahrsam zu nehmen und bis zu einer Überführung vor dem Zaubergamot zu belassen. Sie sind an ihrer Mission und ihrem offiziellen Badge zu erkennen.
§6. Es steht dem Zaubereiminister, den Schulleitern, den Abteilungsleitern, dem Leiter des Zaubergamot´s sowie allen anderen Ranghohen Mitarbeiter der Magischen Welt frei, in ihren Räumen eigene Regelungen wie etwa das verhalten oder den Tagesablauf zu regeln und bei Verstößen eigenmächtig zu bestraffen, solange dies nicht mit dem Magischen Gesetzbuch in Konflikt gerät.
§7. Innerhalb der gesamten Magischen Welt, sowie der ihr angeschlossenen Schulen und Einrichtungen ist es Pflicht, seinen Missionstext und ein Gruppenbadge nach den Vorgaben zu tragen, um eine Identifizierung zu gewährleisten.
§8. Der Zaubereiminister, das Zaubereiministerium und das Zaubergamot behalten sich vor, im Sinne der Magischen Gemeinschaft Änderungen dieses Gesetzbuches durchzuführen. Einwände dagegen können dem Zaubereiministerium vorgetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bela-nbg (Zaubereiminister)